Infos über Nährwerte und Inhaltsstoffe
Ab Dezember 2016 muss jedes Unternehmen über Brennwert/Energiegehalt, Fette, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz informieren, das verpackte Lebensmittel herstellt und/oder vertreibt. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt ab 13.12.2016 für diese Werte und Stoffe außerdem eine besondere Darstellung, wie Form der Tabelle, Schriftgröße und Reihenfolge der Inhaltsstoffe vor. Die Angaben müssen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels beziehen. Außerdem können die prozentualen Anteile von Energie und Nährstoffen an Referenzmengen gekennzeichnet werden. Bereits seit Ende 2014 müssen Unternehmen über besonders verbreitete Allergene – also Stoffe, die Allergien auslösen können – informieren. Die LMIV listet 14 Zutaten, darunter Weizen, Milch, Eier, Nüsse, Senf und Sellerie, auf. Die Verordnung enthält daneben Vorschriften auch für verpacktes Fleisch, koffeinhaltige Getränke, pflanzliche Fette und Öle, Lebensmittelimitate und Tiefkühlprodukte.