Kuren dienen der Stärkung der Gesundheit und unterstützen die Gesundung bei Krankheiten und Beschwernissen diverser Art in einer Vielzahl von beliebten Heilbädern und Kurorten. Kuren sind also für jung und alt die erste Wahl, um das angenehme mit dem nützlichen zu verbinden, wenn man geheilt werden will.
In den deutschen Gesetzen werden Kuren als „Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge / Rehabilitation“ bezeichnet. Die Grundlagen für Kuren sind im Sozialgesetzbuch für „Vorsorgeleistungen“ und für „Leistungen der medizinischen Rehabilitation“ geregelt.
Im Kuren-Gesetz des Landes NRW wird definiert: Kuren dienen durch beständige Anwendung überwiegend natürlicher Heilmittel nach einem ärztlichen Planung der Gesundung oder Genesung des Patienten; Kuren sind in der Regel mit einem Ortswechsel verbunden. Hier ergeben sich natürlich auch für die Patienten vielgestaltige Möglichkeiten einen Schatten während der Kuren zu finden.
Kuren können in Deutschland von den Sozialversicherungen bezuschusst werden. Außerdem gibt es Mutter-Kind-Kuren und Schritte der medizinischen Fürsorge und Wiedereingliederung. Letztere dienen meist der Wiederbelebung der Arbeitsleistungen.
Schon im Mittelalter konnten sich wohlhabende und geistige Würdenträger Kuren leisten. Heilende Quellen sollten diese Privilegierte von ihren Beschwernissen befreien und Spaß an der Arbeit zurückbringen. Heute dagegen sind Kuren für jedermann möglich und sinnvoll. Kuren bringen Abwechslung in den Lebensalltag und schaffen somit neue Chancen der Integration.