Je nach Einkommen und Beruf kann man sich in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Die meisten Menschen sind bei den gesetzlichen Krankenversicherungen versichert. Einen Vollversicherungsschutz in einer privaten Krankenversicherung kann man nur abschließen, wenn der Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze liegt oder der zu Versichernde Beamter, Selbständiger oder Freiberufler ist. Zusatzversicherungen hingegen kann jeder gesetzlich Versicherte bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen. Die Zusatzversicherungen decken beispielsweise einen Teil der Kosten für Sehhilfen, für die Heilpraktikerbehandlung, für die Behandlung beim Zahnarzt (z.B. Kronen) oder die Zuzahlungskosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden. Egal ob Voll- oder Zusatzversicherung, vor Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages muss von der zu versichernden Person ein Antrag ausgefüllt werden. Dieser enthält neben den persönlichen Daten auch diverse Gesundheitsfragen, wie z.B. eine Angabe über die letzten ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen, ob eine Sehhilfe getragen wird, ob eine ambulante oder stationäre Behandlung geplant ist, welche Medikamente eingenommen werden usw. Je nachdem, welche Angaben gemacht werden, nimmt die Krankenversicherung den Antrag so an oder vereinbart mit dem Versicherten einen Risikozuschlag wegen einer Krankheit auf den Beitrag oder sogar einen Vollausschluss für eine Krankheit.
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